Wer ein Haus baut, verschuldet sich oft für ein ganzes Leben.
Für die meisten Bauherrn ist es deshalb eine Katastrophe, wenn er das Geld schon bezahlt hat und der Bauunternehmer plötzlich finanziell am Ende ist. Aber auch wenn es nicht "ganz so dick" kommen muss, sollte man sich gegen diese und andere Schäden absichern. Wenn das Bauunternehmen während der Bauzeit insolvent wird, drohen herbe Verluste. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft über die vereinbarten Leistungen stellt sicher, dass das Haus auf jeden Fall fertig wird.
In diesem Fall sind auch bei Baufehlern die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn nutzlos. Dieses Risiko sichert die Gewährleistungsbürgschaft ab. Deshalb geben solide Bauunternehmer gerne eine entsprechende Bankbürgschaft. Auch eine Bauwesenversicherung hat ihre Berechtigung. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Vergütung, falls seine Bauleistungen durch einen von Ihm nicht zu vertretenen Umstand zerstört oder beschädigt werden.
Das Risiko trägt jedoch der Bauherr nach der Verdingungsordnung für Bauleistung (VOB). Die Bauwesenversicherung für Bauherren ersetzt die entstandenen Schäden, gleichgültig, wer sie zu verantworten hat. Versichert sind Beschädigungen oder Zerstörungen durch unvorhergesehen eintretende Ereignisse an den versicherten Bauleistungen, die zu Lastendes
Versicherungsnehmers oder eines der beauftragten Unternehmen gehen. Insbesondere: höhere Gewalt und Elementarereignisse, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fehler bei der Bauausführung, mangelnde Aufsicht, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit. Im Schadensfall ersetzt die Bauwesenversicherung für Bauherren alle Kosten, die notwendig sind, um den Zustand vor dem Schaden wiederherzustellen.
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